Bauproduktegesetz

Per 1. Oktober 2014 ist das neue Bauproduktegesetz in Kraft getreten, welches das Inverkehrbringen von Bauprodukten und deren Bereitstellung festschreibt.

Per 1. Oktober 2014 ist das neue Bauproduktegesetz in Kraft getreten, welches das Inverkehrbringen von Bauprodukten und deren Bereitstellung festschreibt (Bauproduktegesetz oder Bauprodukteverordnung). => https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20131248/index.html

Definition eines Bauprodukts; Auszug aus dem BauPG:

«Bauprodukt»: jedes Produkt, das hergestellt und in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, und dessen Leistung sich auf die Leistung des Bauwerks im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirkt;

Sollten Sie eine Leistungserklärung benötigen stellen wir Ihnen diese gerne elektronisch zur Verfügung. Melden Sie sich bitte hierfür unter: info@faraholz.ch und wir stellen Ihnen die Unterlagen gerne zur Verfügung.